Verbrieft
Aufzeichnung · 24. September 2026 · 20:47 Minuten

Ein echter Nachweis-Ordner in 20 Minuten.

Keine Folien, kein Angebot: der Ordner eines erfundenen Betriebs (Muster GmbH, Werbeagentur mit acht Personen), von der Übersicht bis zum PDF-Export. Dazu der Wortlaut von Artikel 4 in der Fassung seit 27. Juli 2026 und welche Angaben im Register vom Hinweispapier der Bundesnetzagentur, von der RTR und von uns stammen.

Bild, Ton und Bildschirm des Referenten. Keine Rechtsberatung; für den Einzelfall an Datenschutzbeauftragte oder Anwalt.

Kapitel

  1. 0:00Willkommen im Ordner: Muster GmbH, was heute offen ist
  2. 2:10Warum jemand nach dem Nachweis fragt: Vorfall, Lieferantenfragebogen, Versicherung
  3. 4:12Was Artikel 4 verlangt: Wortlaut 2024 und Neufassung 2026, kein Bußgeld für Art. 4
  4. 6:46KI-Inventar: jedes Werkzeug eine Entscheidung, Perplexity live „mit Auflagen“
  5. 9:21KI-Richtlinie: die Warnung, Abschnitt 2 aus dem Inventar, neue Version
  6. 12:06Team und Schulung: Kurs per Link, Lernkontrolle, Zertifikat, Prüfseite
  7. 15:26Nachweis-Ordner als PDF: Status, Schulungsregister mit sechs Feldern, Inventar
  8. 19:01Schluss ohne Angebot: drei kostenlose Dinge
Zum Mitlesen
Artikel 4 im Wortlaut, alte und neue Fassung mit Quellen. Der Beispiel-Ordner als PDF. Die Beispiel-Auskunft: acht Antworten aus dem Ordner, wenn ein Kunde oder Datenschutzbeauftragter nach KI fragt. Der Gratis-Check mit sechs Fragen.
Das war das Webinar vom 24. September 2026

KI-Kompetenzpflicht in 20 Minuten.
Was ein Betrieb mit 5 bis 50 Personen bis Jahresende braucht.

Donnerstag, 24. September 2026, 17:00 bis 17:30 Uhr (MESZ). 20 Minuten im echten Nachweis-Ordner statt Folien, 10 Minuten für Ihre Fragen. Live über Google Meet, kein Konto nötig. Wer nicht live dabei sein kann, bekommt die Aufzeichnung und den Beispiel-Ordner als PDF am Tag danach per E-Mail.

Das nehmen Sie mit

  • Ob die KI-Kompetenzpflicht Ihren Betrieb betrifft, an drei Beispielen: Kanzlei, Agentur, Installationsbetrieb
  • Was Art. 4 der KI-Verordnung verlangt, in der Fassung seit 27. Juli 2026 (Digital Omnibus): Maßnahmen ergreifen, kein bestimmtes Niveau garantieren, kein Bußgeld für Art. 4
  • Die drei Situationen, in denen nach dem Nachweis gefragt wird: Datenschutzvorfall, Lieferantenfragebogen, Versicherung
  • Was ein Nachweis braucht: die Empfehlungen der Bundesnetzagentur und der RTR, und welche zwei Angaben wir ergänzen
  • Wie ein fertiger Ordner aussieht (am Beispiel eines erfundenen Betriebs mit acht Personen) und wie er an einem Nachmittag entsteht

Für wen

Inhaber und Büroleitungen von Betrieben mit 5 bis 50 Personen in Österreich und Deutschland, die ChatGPT, Copilot, Übersetzer oder KI-Funktionen in ihrer Software nutzen. Ebenso Datenschutzbeauftragte, Steuerberater und IT-Betreuer, die es ihren Mandanten erklären müssen.

Wer spricht

Thomas Nuri Yilmaz, Inhaber The-Y e.U., Wien. IT-Dienstleister, der die Frage „Wir nutzen ChatGPT, brauchen wir einen Nachweis?“ so oft gehört hat, dass er Verbrieft gebaut hat. Keine Rechtsberatung, keine Panikmache: Verbrieft kommt erst am Ende vor, davor ist es ein Fachvortrag.

Nächster Termin
Der nächste Live-Termin wird hier und auf LinkedIn angekündigt. Bis dahin: Aufzeichnung oben ansehen, Fragen jederzeit an verbrieft@the-y.at, Antwort am selben Werktag.
Schon vorher ansehen
Der fertige Beispiel-Ordner als PDF (8 Seiten, erfundener Musterbetrieb), die kostenlosen Vorlagen und der Gratis-Check mit sechs Fragen.
Aufzeichnung
Die Aufzeichnung oben zeigt Bild, Ton und Bildschirm des Referenten, ohne Chat. Sie liegt auf unserem Server in Wien, ohne Videoplattform und ohne Cookies von Dritten.